Stemwede: Eilantrag zu "Hai in den Mai" abgelehnt
Die Chancen für das Festival „Hai in den Mai“ in Stemwede schwinden. Das Mindener Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag des Veranstalters abgelehnt. Das Festival mit jährlich tausenden Besuchern sollte eigentlich morgen (30.04.) beginnen.
Der Kreis Minden-Lübbecke hatte die naturschutzrechtliche Genehmigung für das Festival abgelehnt. Das Gericht folgte dem Eilantrag nicht. Dem Kläger fehlt schlicht der Anspruch. Das Umweltamt des Kreises hat seine Bedenken klar nachvollziehbar dargelegt.
Die Gemeinde, gegen die sich die Klage richtete, kann die fehlende Erlaubnis nicht ersetzen.
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