Lippe: Klage gegen Rehaklinik gescheitert
Eine blinde Frau aus Lippe ist mit ihrer Antidiskriminierungsklage gegen eine hessische Rehaklinik endgültig gescheitert. Der Bundesgerichtshof wies die Revision zurück.
Forderung nach Entschädigung abgelehnt
Die Frau wollte eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz erreichen, weil die Rehaklinik sie aufgrund ihrer Blindheit und des dadurch entstehenden zusätzlichen Betreuungsaufwands nicht aufnehmen wollte.
Entscheidung des Bundesgerichtshofs
Der BGH sieht die Klinik im Recht. Das AGG begründet keinen zivilrechtlichen Anspruch auf besondere Anpassungs- und Teilhabeleistungen gegen Private, so die Begründung.
Reha-Behandlung kein Massengeschäft
Bei dem Vertrag über eine Reha-Behandlung handelt es sich nicht um ein Massengeschäft oder ähnliches Rechtsgeschäft.
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