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Karlsruhe: Lipperin klagt gegen Diskriminierung im Gesundheitswesen

Bild: Bundesgerichtshof/Joe Miletzki

Eine Frau aus Lippe wehrt sich heute (07.05.) am Bundesgerichtshof in Karlsruhe gegen Diskriminierung. Eine Reha-Klinik in Hessen hatte die Aufnahme der 72-Jährigen abgelehnt, weil sie blind ist. Der BGH soll grundsätzlich klären, ob das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auch vor Diskriminierung im Gesundheitswesen schützt.

Details zur Ablehnung der Reha-Klinik

Die Lipperin war nach einer Knie-OP in die Reha-Klinik gebracht worden. Ihre Sehbehinderung hatte sie vorher angekündigt, sagte die Klägerin der DPA. Eine Chefärztin habe ihr dann gesagt, dass die Klinik sie wegen der Blindheit nicht aufnehme. Die Frau hat danach nach eigenen Angaben stundenlang ohne weitere Hilfe der Klinik auf ihren Rücktransport warten müssen. Sie sei noch nie so mies behandelt worden, sagt die Lipperin.

Potentielle Auswirkungen der BGH-Entscheidung

Die BGH-Entscheidung könnte Folgen für eine ganze Branche haben. Denn bisher ist umstritten, ob das Gleichbehandlungsgesetz auch auf medizinische Behandlungsverträge anwendbar ist.

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