Ferienjobs: DGB-OWL weist auf Regelungen hin
Kurz vor Beginn der Sommerferien macht der DGB in Ostwestfalen-Lippe nochmal auf die Regelungen für Ferienjobs aufmerksam.
Beispielsweise dürfen Jugendliche zwischen 13 und 14 Jahren nur zwei bis Stunden arbeiten, in der Landwirtschaft sind es drei Stunden.
Bei der Altersgruppe 15 bis 17 sind maximal 8 Stunden erlaubt.
Anspruch auf Mindestlohn erst ab 18
Anspruch auf den Mindestlohn haben Ferienjobber ohne Ausbildung erst ab 18 Jahren.
Der DGB sieht darin eine Diskriminierung von Minderjährigen, die endlich abgeschafft werden müsse.
Der Mindestlohn liegt aktuell bei 12,82 Euro.
Mehr Infos gibt es beim DGB.
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