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Blinde Frau aus Lippe abgelehnt: BGH entscheidet über Aufnahmepraxis einer Rehaklinik

Der Bundesgerichtshof entscheidet heute (21.05.2026) über eine Anti-Diskriminierungsklage einer blinden Frau aus Lippe. 

Klinik verweigert Aufnahme

Eine Rehaklinik hatte sie als Patientin aufgrund der Sehbehinderung abgelehnt. Die Frau fordert eine Entschädigung, wie sie im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vorgesehen ist.

Gilt Gesetz auch im Gesundheitsbereich?

Es geht um die Grundsatzfrage, ob dieses Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz auch im Gesundheitsbereich angewendet werden kann. Das ist nämlich umstritten. 

In den Vorinstanzen hatte die Klage der Lipperin keinen Erfolg. 

Die 72-Jährige war nach einer Knie-OP in eine nordhessische Reha-Klinik gebracht worden. Als sie ankam, wurde sie von einer Chefärztin aufgrund ihrer Blindheit aber abgewiesen. 

Das heute in Karlsruhe erwartete Urteil dürfte Folgen auch für andere Fälle von Diskriminierung in Kliniken und Arztpraxen haben.

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