Bad Salzuflen: Angeklagter muss nach Messerattacke in die Psychiatrie
Im Fall einer lebensgefährlichen Messerattacke in einer Bad Salzufler Wohngemeinschaft im vergangenen Oktober gibt es jetzt ein Urteil. Das Landgericht Detmold hat den Angeklagten auf unbestimmte Zeit in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen.
Der Angeklagte war frühmorgens mit einem Messer bewaffnet in das Zimmer seines Opfers gestürmt und hatte seinem noch schlaftrunkenen und völlig überraschten Mitbewohner mit einem Messer in die Brust gestochen. Der Stich hatte nur knapp das Herz verfehlt. Danach hatte er erneut zugestochen. Eine Notoperation rettete dem Opfer das Leben.
Der Täter war schuldunfähig, sagte ein Gutachter vor Gericht aus. Er habe eine Psychose. Gegenüber dem Gutachter hatte der Mann angegeben, Stimmen hätten ihm befohlen, zuzustechen.
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