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Hamburg | Block-Prozess: Verteidigung stellt Befangenheitsantrag

Georg Wendt/dpa POOL/dpa | Im Prozess um die Entführung der Block-Kinder hat der Verteidiger eines Mitangeklagten einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht gestellt.

19. Verhandlungstag

Hamburg (dpa) - Im Hamburger Prozess um die Entführung der Block-Kinder hat der Verteidiger eines Mitangeklagten einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht gestellt. Hintergrund ist die nachträgliche richterliche Zulassung von Handys, Dateien und weiteren Gegenständen als Beweismittel. Die sichergestellten Datenträger waren vom Gericht erst vor wenigen Tagen nachträglich für beschlagnahmt erklärt worden.

Mit der Begründung, dass diese Beweismittel besonders wichtig seien, da die Angeklagten nicht geständig seien, habe das Gericht seine Voreingenommenheit offenbart, erklärte der Verteidiger des mitangeklagten Anwalts der Familie Block. Es sei deutlich geworden, dass das Gericht die Asservate für eine Verurteilung der Angeklagten nutzen wolle.

Die Strafkammer nahm den Antrag zur Kenntnis. Darüber entscheiden muss nun eine andere Kammer. 

Christina Block ist gemeinsam mit sechs weiteren Beschuldigten wegen Kindesentziehung angeklagt. Die Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette «Block House», Eugen Block, soll während eines Sorgerechtsstreits den Auftrag erteilt haben, zwei ihrer vier Kinder in der Silvesternacht 2023/24 aus der Obhut ihres Ex-Manns in Dänemark zu entführen. Die 52-Jährige bestreitet das.

© dpa-infocom, dpa:251029-930-221123/2