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Tödlicher Frontalcrash in Lügde: BGH hebt Urteil teilweise auf

Das Landgericht Detmold muss sich noch einmal mit einem tödlichen Frontalcrash im März vergangenen Jahres in Lügde befassen. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil zu acht Jahren Haft wegen Totschlags gegen den Unfallverursacher teilweise aufgehoben.

 

Überprüfung des Strafmaßes

Um die Schuldfrage geht es dabei nicht, erklärte uns ein Sprecher des Landgerichts. Die Tat sei korrekt nachgewiesen worden. Aus Sicht des BGH hätte das Landgericht beim Strafmaß aber mehr berücksichtigen müssen, dass der Angeklagte durch das Urteil seinen Status als Berufssoldat verliert - also nach der Haft nicht in seinen Job zurückkehren kann. Das spielt auch bei Verfahren gegen Beamte oder Richter eine Rolle. Das Landgericht muss im neuen Prozess also nur über die Höhe der Strafe entscheiden.

 

Tatbeschreibung

Der Angeklagte hatte sein Auto auf einer Landstraße absichtlich in den Gegenverkehr gelenkt und dadurch einen entgegenkommenden Autofahrer getötet.

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