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Lügde: Urteil zu Frontalzusammenstoß wird neu verhandelt

Ein tödlicher Frontalzusammenstoß im März vergangenen Jahres in Lügde ist am Mittwoch (05.11.) erneut Thema vor dem Landgericht Detmold. Dieses hatte den Verursacher wegen Totschlags zunächst zu acht Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob diese Entscheidung jedoch teilweise auf.

Schuldfrage nicht im Fokus der neuen Verhandlung

Um die Schuldfrage geht es in der neuen Verhandlung nicht. Aus Sicht des BGH hätte das Landgericht beim Strafmaß allerdings mehr berücksichtigen müssen, dass der Angeklagte durch das Urteil seinen Status als Berufssoldat verliert – also nach der Haft nicht in seinen Job zurückkehren kann.

Einfluss beruflicher Konsequenzen auf das Strafmaß

Das spielt auch bei Verfahren gegen Beamte oder Richter eine Rolle. Das Landgericht muss im neuen Prozess also nur über die Höhe der Strafe entscheiden. Der Angeklagte hatte sein Auto auf einer Landstraße absichtlich in den Gegenverkehr gelenkt und dadurch einen entgegenkommenden Autofahrer getötet.

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