Tätowierer vor Gericht: Detmolder soll geistig eingeschränkter Frau Tattoo gestochen haben
Update: Laut Gericht ist die mutmaßliche Geschädigte nicht zum Verhandlungstermin erschienen. Deshalb wird am 14.4. weiterverhandelt. Der Angeklagte habe ausgesagt, dass er keinen Alkohol ausgeschenkt und nichts gegen den Willen der Frau getan habe, sagte uns ein Gerichtssprecher.
Ursprüngliche Meldung:
Ein 43jähriger Detmolder muss sich heute (10.03.26) vor Gericht verantworten. Er soll im November 2024 einer geistig eingeschränkten Geschädigten in seinem Tattoo-Studio Alkohol gegeben haben und sie anschließend tätowiert haben.
Gefährliche Körperverletzung
Die Staatsanwaltschaft Detmold hat Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen erhoben.
Erst soll der Angeklagte der Zeugin mehrere alkoholhaltige Getränke angeboten haben, ohne dass ihr bewusst war, dass sie Alkohol zu sich nahm. Dies führte zu einer starken Alkoholisierung der Geschädigten, so die Anklage. Im Anschluss habe der Tätowierer der Zeugin ein Tattoo gestochen, obwohl er gewusst habe, dass sie aufgrund ihres Zustands nicht einwilligungsfähig war.
Wegen Übelkeit wurde das mutmaßliche Opfer ins Klinikum gebracht. Dort wurde ein Blutalkoholwert von 1,64 Promille festgestellt.
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