Polizeischüsse in Bad Salzuflen: Ermittlungsverfahren gegen Beamte eingestellt
Im Fall der Polizeischüsse auf einen flüchtenden Autofahrer in Bad Salzuflen hat die Staatsanwaltschaft Detmold das Verfahren gegen die zwei letzten Beamten eingestellt.
Das hat uns die Staatsanwaltschaft am Sonntagmittag (04.05.) mitgeteilt.
Es habe keinen hinreichenden Tatverdacht gegeben.
Staatsanwaltschaft geht von Notwehr aus
Die Anklage geht davon aus, dass die Polizisten aus Notwehr schossen.
Aus ihrer Sicht sahen sich die Beamten "wegen der engen räumlichen Verhältnisse am Tatort und der hohen Geschwindigkeit des auf sie zufahrenden Autos einem unmittelbaren Angriff auf ihre körperliche Unversehrtheit und ihr Leben ausgesetzt" heißt es in einer Pressemitteilung.
Der junge Autofahrer, auf den die Polizisten schossen, ist querschnittsgelähmt.
Während der den Schüssen vorausgegangenen Verfolgungsjagd war der Mann von Herford nach Bad Salzuflen teilweise mit 200 km/h auf einer Landstraße unterwegs.
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