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Nach Polizeischüssen in Bad Salzuflen: keine Anklage gegen Autofahrer

Archivbild vom Einsatzort in Bad Salzuflen Holzhausen

Im Fall um die Polizeischüsse von Bad Salzuflen vor gut zwei Jahren wird es keine Anklage gegen den damals flüchtenden Autofahrer geben. Das hat die Staatsanwaltschaft Detmold am Mittwoch (13.08.) mitgeteilt.

 

Entscheidung der Staatsanwaltschaft

Zwar lege man dem Beschuldigten mehrere schwere Straftaten zur Last und es bestehe auch ein hinreichender Tatverdacht, heißt es. Da der junge Mann aber durch die Polizeischüsse querschnittsgelähmt bleiben wird, sei eine Bestrafung verfehlt und nicht sinnvoll - gerade auch vor dem Hintergrund, dass im Jugendstrafrecht der Erziehungsgedanke im Vordergrund stehe.

 

Hintergrund des Vorfalls

Der junge Autofahrer war damals in Herford vor einer Polizeikontrolle geflüchtet. Die Verfolgung endete in einer Sackgasse in Bad Salzuflen. Weil er dann auf die Beamten zugefahren sein soll, feuerten diese insgesamt 34 Mal und verletzten den Mann schwer.

 

Ermittlungen gegen Polizisten eingestellt

Die Ermittlungen gegen die beteiligten Polizisten wurden eingestellt.

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