Lippe: 2 weitere Geflügelpest-Verdachtsfälle
Der Kreis Lippe meldet zwei weitere Geflügelpest-Verdachtsfälle. Nach seinen Angaben wurde der Erreger jeweils in einem Wildvogel in Lemgo und Dörentrup nachgewiesen. Eine Bestätigung steht noch aus.
Keine kreisweite Stallpflicht erforderlich
Da es sich immer noch um Einzelfälle handele, sei keine kreisweite Stallpflicht für Zuchtgeflügel nötig, schreibt die Verwaltung.
Verwaltung rät zu Sicherheitsmaßnahmen
Sie empfiehlt aber allen Haltern, auf die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu achten.
Konkret geht es darum, “dass Halter den direkten und indirekten Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln verhindern. Insbesondere gilt: Haus- und Nutzgeflügel darf nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Die Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser versorgt werden, zu dem auch Wildvögel Zugang haben. Futter und Einstreu sind so zu lagern, dass sie für Wildvögel unzugänglich sind. Personen, die Geflügelställe betreten, sollten dies nur mit sauberen Stiefeln oder Überschuhen tun.” (Kreis Lippe)