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Lage: Kind auf E-Scooter angefahren - Polizei macht auf Regeln aufmerksam

Immer wieder verunglücken in Lippe Kinder auf E-Scootern, obwohl sie diese im öffentlichen Raum gar nicht fahren dürfen. Einen solchen Fall hatte die Polizei in dieser Woche wieder in Lage. Dabei wurde ein zehnjähriges Mädchen auf einem E-Scooter angefahren.

Unfall auf dem Gehweg

Das Kind fuhr am Dienstagmittag in der Friedrich-Petri-Straße mit einem E-Scooter auf dem Gehweg. Eine Lagenserin wollte zu diesem Zeitpunkt gerade langsam mit ihrem Auto aus einer Parklücke fahren und erwischte das Kind. Das Mädchen wurde leicht verletzt. Am E-Scooter waren keine Kennzeichen angebracht, er war nicht versichert und aufgrund einer fehlenden zweiten Bremse auch nicht verkehrssicher, teilte die Polizei mit. Die Mutter des Mädchens erhält jetzt eine Anzeige. Die Polizei betont: Kinder-E-Scooter dürfen nicht im öffentlichen Verkehrsraum geführt werden.

Regelungen für E-Scooter-Nutzung

Grundsätzlich gilt: Wer einen E-Scooter im öffentlichen Verkehrsraum nutzen möchte, muss mindestens 14 Jahre alt sein. Außerdem muss der Scooter ein Versicherungskennzeichen sowie eine allgemeine Betriebserlaubnis haben und mit zwei Bremsen, einer Beleuchtung und einer Klingel ausgestattet sein.

Weitere Infos der Polizei 

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