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Detmold: "Reservierte" Sonnenliegen verhageln Kreuzfahrt

Passend zur Urlaubszeit mussten sich die Detmolder Gerichte kürzlich mit blockierten Sonnenliegen beschäftigen. Eine Frau hatte ihren Reiseveranstalter unter anderem deshalb verklagt, weil sie durch frühmorgendliche Reservierungen mit Handtüchern keine Liege bei einer Kreuzfahrt abbekam.

Außerdem gab es nach Gerichtsangaben Streit um einen vermeintlich mitgebuchten Zugang zum Loungebereich des Schiffs. Insgesamt wollte die Klägerin eine Preisminderung um 44 Prozent.

In erster Instanz bekam sie aber nur 10 Prozent, also ungefähr 900 Euro. Die Frau ging in Berufung, wo die Entscheidung bestätigt wurde.

Den Nachlass hat sie sich am Ende mit rund 4.000 Euro Gerichts- und Anwaltskosten erstritten, die sie bzw. ihre Rechtsschutzversicherung bezahlen muss.

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