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Detmold: Gefängnisstrafe für Diebstahl von vermeintlich teuren Uhren

Wegen schweren Diebstahls hat das Amtsgericht Detmold heute eine Frau zu eineinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Sie gab nach Angaben eines Gerichtssprechers zu, mehrere Uhren aus der Wohnung eines Bekannten gestohlen zu haben.

Wert der Uhren deutlich geringer als angenommen

Ursprünglich ging die Polizei von einem Wert von 100.000 Euro aus. In der Verhandlung räumte der Geschädigte jedoch ein, damals angetrunken etwas geprahlt zu haben. Bei den Uhren handelte es sich demnach um deutlich geringwertige Nachbildungen teurer Exemplare.

Keine Bewährung aufgrund vorheriger Verurteilung

Da die Frau erst kurz vor der Tat wegen einer anderen Angelegenheit verurteilt worden war, gab es keine Bewährungsstrafe.

Einbruchsverdacht nicht nachweisbar

Die Staatsanwaltschaft warf der Angeklagten zudem vor, in die Wohnung eingebrochen zu sein. Das ließ sich jedoch laut Gericht nicht nachweisen. Möglich sei auch, dass eine Tür offenstand. Ein nachgewiesener Einbruch hätte eine höhere Strafe zur Folge gehabt.

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