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Detmold: Freispruch für Tätowierer

Das Amtsgericht Detmold hat einen Tätowierer vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen. 

Keine Beweise

Die Anschuldigungen gegen ihn ließen sich in keiner Weise nachweisen, sagte ein Sprecher des Gerichts auf Radio Lippe-Anfrage.

Angeklagt war der Mann, weil er eine geistig eingeschränkte Frau betrunken gemacht und dann tätowiert haben soll. Es bestand also der Verdacht, dass sie dazu nicht einwilligungsfähig war. 

Frau freut sich über Tattoo

In der Verhandlung stellte sich der Fall nach Gerichtsangaben dann anders dar. Die Frau sagte demnach aus, dass sie sehr glücklich mit dem Tattoo sei. Der Angeklagte gab für das Gericht glaubhaft an, ihr keinen Alkohol gegeben zu haben. Vielmehr habe er sich um sie gekümmert und den Rettungsdienst gerufen, als ihr damals übel wurde. 

Betreuer stellt Anzeige

Auch die Staatsanwaltschaft war am Ende von der Unschuld des Mannes überzeugt. Der Tätowierer war vom gesetzlichen Betreuer der Frau angezeigt worden.

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