Detmold: Brandstifter erneut vor Gericht
Der Brand im ehemaligen Sinalco-Haus an der Arminstraße in Detmold beschäftigt heute erneut das Landgericht. Der Bundesgerichtshof hatte das erste Urteil gegen den Täter beanstandet.
Das Landgericht hatte den Mann zu drei Jahren Haft verurteilt und angeordnet, dass er wegen seiner Drogenabhängigkeit in eine Entziehungsanstalt kommt. Der BGH hält diese Einweisung für nicht korrekt. Demnach müsste der Zusammenhang zwischen Tat und Drogenkonsum klarer sein. Dass der Angeklagte zur Tatzeit unter Drogen stand, wurde nicht zweifelsfrei festgestellt.
Die Brandstiftung an sich hat das Landgericht dem Mann zu Recht nachgewiesen. Es muss also nur noch über die Strafe und die Unterbringung neu entscheiden.
Das ehemalige Sinalco-Gebäude wurde nach dem Brand abgerissen.
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