Detmold: 82-Jähriger muss wegen des Besitzes von Kinderpornografie ins Gefängnis
Zwei Jahre und drei Monate Haft wegen Kinderpornografie-Besitzes. So lautete heute das Urteil des Amtsgerichts Detmold für einen 82-Jährigen.
Tausende verbotene Dateien
Die Polizei hatte auf Festplatten und Computern in seiner Wohnung tausende verbotene Dateien gefunden.
Laut Gerichtssprecher gab der einschlägig vorbestrafte Mann Neugierde als Tatmotiv an.
Weil ihm aus Sicht des Gerichts die nötige Einsicht fehlte, kam eine Bewährungsstrafe nicht infrage.
Servicetechniker findet Datei
Ein Servicetechniker hatte den Fall ins Rollen gebracht, nachdem er bei einer Reparatur eine eindeutig benannte Datei auf dem Rechner des Angeklagten gesehen hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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