Blomberg: Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafe
Das Urteil gegen einen Mann aus Blomberg bleibt bestehen. Das Landgericht Detmold hatte ihn wegen Vergewaltigung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat diese Entscheidung nun bestätigt.
Verurteilung durch das Landgericht Detmold
Das Landgericht Detmold sah es als erwiesen an, dass der Blomberger im November 2024 eine junge Frau in seiner Wohnung nach zunächst einvernehmlichem Sex im Schlaf vergewaltigt hatte. In dem Verfahren stand Aussage gegen Aussage. Der Angeklagte bestritt die Tat bis zuletzt, teilte uns ein Gerichtssprecher mit.
Bestätigung durch den Bundesgerichtshof
Bei der Überprüfung des Urteils am BGH wurden aber keine Rechtsfehler festgestellt, sodass der Senat die Revision als unbegründet zurückwies. Der Angeklagte war zuvor schon einmal wegen einer Vergewaltigung verurteilt worden. Auch da ging es um ein schlafendes Opfer.
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