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Bielefeld: "Cutie-Angriff" beschäftigt bald Bundesgerichtshof

Der Terroranschlag vor der Kneipe „Cutie“ in Bielefeld wird jetzt auch den Bundesgerichtshof beschäftigen.

Verteidiger legt Revision ein 

Der Verteidiger hat Revision gegen das Urteil eingelegt. 

Der Täter war zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden – also zur Höchststrafe. 

Angriff auf Feiernde

Der Mann hatte vor gut einem Jahr nachts unvermittelt auf feiernde Menschen vor der Bar in Bielefeld eingestochen und sie teils lebensgefährlich verletzt. Dabei hatte er «Allahu akbar» gerufen. Zudem hatte er einen Zettel mit der selbst gezeichneten IS-Flagge bei sich getragen.