Bad Salzuflen: Bewährungsstrafe nach Daumenbiss
Im Prozess um ein abgebissenes Daumenglied hat das Landgericht Detmold eine Bewährungsstrafe verhängt. Eine Unterbringung der angeklagten Frau in einer psychiatrischen Klinik kam laut Gerichtssprecher nicht infrage.
Die Bad Salzuflerin musste sich verantworten, weil sie nach einem Streit um Alkohol und Geld vor gut einem Jahr ihrem Lebensgefährten einen Teil des rechten Daumens abgebissen haben soll. Das Paar hat sich jedoch offensichtlich versöhnt. In der Verhandlung gaben beide an, inzwischen verlobt zu sein, und äußerten sich sonst nicht zu den Vorwürfen.
Nach Angaben eines Gerichtssprechers war die Frau aufgrund einer psychischen Störung vermindert schuldfähig. Voraussetzungen für eine Einweisung in die Psychiatrie lagen demnach jedoch nicht vor. Am Ende gab es sechs Monate auf Bewährung.
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