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Augustdorf: Bauliche Zukunft durch EU-Verordnung bedroht?

Die Gemeinde Augustdorf bangt um die eigene bauliche Entwicklung. Die neue EU-Wiederherstellungsverordnung für die Natur hat massive Auswirkungen. „Es steht die Frage im Raum, ob zukünftig überhaupt noch eine relevante bauliche Entwicklung der Gemeinde möglich sein wird“, so Bürgermeister Dr. Andreas J. Wulf.

Konflikt zwischen Naturschutz und Wohnraumbedarf

Betroffen sind auch städtische Ökosysteme. In Augustdorf trifft das auf etliche Teile der Gemeinde zu. Das steht im direkten Widerspruch zu dem wahrscheinlich benötigten Wohnraum in den kommenden Jahren. Augustdorf ist eine der wenigen Kommunen in NRW, der überhaupt noch eine wachsende Bevölkerung prophezeit wird. Wulf verlangt deshalb Ausnahmeregelungen für die Gemeinde. Auch, weil schon jetzt drei Viertel der Gemeindefläche Naturschutzgebiete sind. Ohne Ausnahmeregelung droht Augustdorf spätestens ab 2031 ein weitgehender Entwicklungsstopp.

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