Kehl/Berlin | Fotobeweise: Knipsen Sie 2026, was das Zeug hält!
Nachweise für alle Fälle
Kehl/Berlin (dpa/tmn) - Vorsätze für das neue Jahr können auch praktischer Natur sein: Zum Beispiel fotografieren, was das Zeug hält, wenn es um Nachweise zur eigenen rechtlichen Absicherung geht, rät das Europäische Verbraucherzentrum. Ein datiertes Foto könne in vielen Streitfällen für Glaubwürdigkeit sorgen - etwa wenn:
- eine Bestellung beschädigt ankommt oder nicht das enthält, was man bestellt hat, und man das mit Fotos oder einem Auspack-Video nachweisen kann,
- das Aufgabegepäck weg ist und man der Fluggesellschaft anhand eines Fotos beweisen kann, was im Koffer war,
- die Ferienunterkunft, ihre Ausstattung oder der Zustand mangelhaft sind und man mit Fotos Nachbesserung oder Entschädigung verlangt,
- Sie an einem Mietwagen angeblich einen Schaden verursacht haben sollen, Sie aber durch Übernahme- und Abgabe-Fotos des Wagens das Gegenteil beweisen können.
Zusätzlich raten die Verbraucherschützer, zu solchen Anlässen mit Standortdaten zu fotografieren. Das erweise sich immer wieder als nützlich. Wenn die Einbettung von Standortdaten in die Fotodateien nicht schon standardmäßig aktiviert ist, lässt sich das auf dem Smartphone einfach in den Einstellungen der jeweiligen Foto-App bewerkstelligen.
© dpa-infocom, dpa:251229-930-476233/1
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