Berlin | Keine Beschwerde gegen AfD-Entscheidung im Eilverfahren
Verfassungsschutz
Berlin (dpa) - Die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts zur Einstufung der AfD wird im Eilverfahren nicht vor dem Oberverwaltungsgericht landen. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums teilte der Deutschen Presse-Agentur auf Nachfrage mit: «Eine Beschwerde gegen den Beschluss des VG Köln im Eilverfahren ist nicht vorgesehen.»
Das Verwaltungsgericht Köln hatte in einem Eilverfahren am Donnerstag entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen und entsprechend beobachten darf. Eine Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus. Der Inlandsnachrichtendienst bearbeitet die Partei damit weiterhin als Verdachtsfall im rechtsextremistischen Spektrum.
Konzentration auf das Hauptsacheverfahren
Das Bundesinnenministerium werde sich auf das Hauptsacheverfahren konzentrieren, fügte der Ministeriumssprecher hinzu. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) werde das Verfahren weiter begleiten und im Hauptsacheverfahren weiter vortragen.
Dem Kölner Verwaltungsgericht zufolge liegt zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet würden. Jedoch werde sie dadurch «nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann».
Abwertung von Bevölkerungsgruppen
Der Verfassungsschutz war in seinem Gutachten zu dem Schluss gekommen, in der Partei gebe es ein vorherrschendes «ethnisch-abstammungsmäßiges» Volksverständnis, das ganze Bevölkerungsgruppen in Deutschland abwerte und in ihrer Menschenwürde verletze. Im Mai 2025 gab das Bundesamt bekannt, dass es die Gesamtpartei künftig als gesichert extremistische Bestrebung bearbeiten werde. Dagegen klagte die AfD.
Ob das Kölner Gericht im Hauptsacheverfahren anders entscheiden wird, hängt angesichts der ausführlichen Begründung im Eilverfahren wohl maßgeblich davon ab, ob der Verfassungsschutz noch zusätzliche Belege vorlegt. Bereits die Einstufung als extremistischer Verdachtsfall ermöglicht den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel. Dazu zählen unter anderem Observation und die Beschaffung von Informationen über sogenannte V-Leute. Darunter versteht man Vertrauenspersonen, die Informationen aus bestimmten Milieus liefern. Im Gegensatz zu verdeckten Ermittlern gehören sie dem beobachteten Umfeld an.
© dpa-infocom, dpa:260302-930-759088/1
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