Berlin | Gesetz: Lebendnierenspende zwischen Paaren möglich
Bundeskabinett
Berlin (dpa) - Lebendnierenspenden sollen in Zukunft auch zwischen zwei unterschiedlichen Paaren ermöglicht werden. Das Bundeskabinett billigte einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Überkreuzspende von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU).
Mit der Änderung des Transplantationsgesetzes sollen Spende und Empfang einer Niere überkreuz durch einen anderen Organspendepartner bei immunologisch inkompatiblen Organspendepaaren möglich werden. So soll es mehr Organspenderinnen und -spender sowie Empfängerinnen und Empfänger geben. Eingerichtet werden soll ein nationales Programm für die Überkreuzlebendnierenspende in Deutschland.
Zudem soll die sogenannte nicht gerichtete anonyme Nierenspende möglich werden. Das ist eine anonyme Spende an eine nicht bekannte Person. Weitere Regelungen zielen auf stärkeren Schutz der Lebendspenderinnen und -spender von Organen und Gewebe ab.
Enge Grenzen für Lebendspende
Derzeit sind sogenannten Lebendspenden enge Grenzen gesetzt. Ein Organ übertragen lassen können Spender bisher nur an Verwandte ersten oder zweiten Grades, Ehegatten, eingetragene Lebenspartner oder andere, die ihnen «in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahestehen».
Bereits seit Längerem fordern Expertinnen und Experten eine Reform. Mit dem Kabinettsbeschluss beginnen die parlamentarischen Beratungen.
Warken: Wille zur Organspende im Fokus
Warken sagte: «Die Überkreuzlebendspende von Nieren stärkt die bewusste Entscheidung für die Organspende.» Geholfen werden solle Personen, die bisher aufgrund der fehlenden Übereinstimmung von Blutgruppen oder Gewebemerkmalen ihren engsten Angehörigen in einer Notsituation nicht durch eine Spenderniere helfen konnten. «Damit stellen wir statt der familiären Bindung den Willen zur Organspende in den Fokus.» Zusammen mit der anonymen Nierenspende gebe dies vielen Menschen Hoffnung, die auf eine Spenderniere angewiesen seien.
© dpa-infocom, dpa:251022-930-192029/1
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