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Staatstrojaner: Bielefelder Verein vor Verfassungsgericht teils erfolgreich

Der heimliche Einsatz von Staatstrojanern auf Computern und Smartphones im Verdachtsfall ist zum Teil verfassungswirdrig.

Strafverfolger dürfen sogenannte Staatstrojaner nur bei schweren Straftaten einsetzen. 

Das hat das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag (07.08.)  entschieden. 

Geklagt hatte unter anderem der Bielefelder Verein Digitalcourage. 

Es geht um Software, die auf Handy oder Computer des Verdächtigen gespielt wird, um seine Kommunikation zu überwachen.