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Neues Urteil: Hofsynagoge in Detmold muss stehen bleiben

Der Eigentümer der Hofsynagoge in Detmold darf keinen Widerspruch gegen das Urteil aus Münster einlegen. Das hat Bundesverwaltungsgericht entscheiden. (Symbolbild)

Die ehemalige Hofsynagoge in Detmold darf nicht abgerissen werden. 

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage des Eigentümers gegen die Nichtzulassung seiner Revision verworfen. 

Das hat uns eine Sprecherin bestätigt. 

Urteil aus Münster gilt damit

Damit ist ein entsprechendes Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster jetzt rechtskräftig. 

Um die Hofsynagoge gibt es seit langem Streit. 

Der Eigentümer bezweifelt die historische Bedeutung des maroden Gebäudes und möchte an der Stelle Parkplätze schaffen.