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Kreis Lippe: Bürgerbegehren zur Krankenhauspolitik abgelehnt

Das Bürgerbegehren mit dem Titel „Lippisches Bürgerbegehren zur Krankenhauspolitik im Kreis Lippe“ ist unzulässig. Das hat der Kreistag so beschlossen.

Initiative bekam breite Unterstützung

Anfang Juni hatten die Initiatoren des Bürgerbegehrens mehr als 13.000 Unterschriften an Landrat Dr. Axel Lehmann übergeben. Die schiere Zahl der gültigen Unterschriften hätte für ein Bürgerbegehren ausgereicht, der Kreis lehnt das Begehren allerdings aus formalen Gründen ab. Und das hat der Kreistag jetzt so bestätigt.

Probleme mit der Begründung des Begehrens

Unter anderem enthält es demnach eine irreführende und unvollständige Begründung. Die Initiatoren des Begehrens fordern verkürzt gesagt eine Garantie, dass das Klinikum Lippe kommunal bleibt und der Standort Lemgo als stationäres Klinikum mit einer 24/7-Basisnotfallversorgung betrieben wird.

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