Detmold: Stiefvater soll wegen Kindesmisshandlung ins Gefängnis
Ein Mann aus Detmold muss wegen Kindesmisshandlung zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass er seinen achtjährigen Stiefsohn immer wieder ins Gesicht geschlagen, ihn getreten oder auch mit einem Kabel geschlagen hat.
Angeklagter leugnet
Der Angeklagte hat die Taten laut Gerichtssprecher bis zum Schluss abgestritten. Der Stiefsohn sei erheblich verängstigt gewesen, habe sein Martyrium unter dem Stiefvater aber trotzdem glaubhaft geschildert.
Misshandlung der Mutter nicht nachweisbar
Auch die Mutter des Jungen soll Opfer von Misshandlungen geworden sein. Sie erschien jedoch nicht vor Gericht, daher seien die Anklagepunkte im Zusammenhang mit dieser Misshandlung eingestellt worden.
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